Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BELUGA REISEN GMBH

REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) der BELUGA REISEN GMBH erfolgt ab dem 01.07.2018 auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen. Sie finden mithin sowohl Anwendung auf Pauschalreisen als auch auf touristische Einzelleistungen.

1. Abschluss des Vertrages

(1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie BELUGA REISEN GMBH verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, telefonisch, online, etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinereiseportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über BELUGA REISEN GMBH. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisevermittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung.

(2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rechnung von BELUGA REISEN GMBH über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reisevermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und BELUGA REISEN GMBH zustande.

(3) Mit der Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis zur Margenbesteuerung nach § 25 UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen von BELUGA REISEN GMBH schriftlich bestätigt werden.

2. Insolvenzsicherung / Bezahlung / Rücktritt bei Zahlungsverzug

(1) Bei Buchung einer oder mehrerer Reiseleistung(en) (Pauschalreise und/oder touristische Einzelleistung) erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Sicherungsschein nebst Name und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers) für alle von Ihnen auf die gebuchte(n) Reiseleistung(en) zu leistenden Zahlungen.

(2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Reiseleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten:

a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung oder Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. -bei Reiseleistungen in Verbindung mit einer Tauchkreuzfahrt- in Höhe von 25 % des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. BELUGA REISEN GMBH behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu veranschlagen, die Ihnen in einem solchen Fall vor der Buchung mitgeteilt wird. Prämien für von Ihnen über BELUGA REISEN GMBH gebuchte Reiseversicherungen (vgl. Ziffer 17) sind in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung, zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Anderweitige Bedingungen gelten, wenn sich BELUGA REISEN GMBH ein Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 (Mindestteilnehmerzahl) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst dann fällig, wenn die in der vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.

b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassoberechtigung des Reisevermittlers nicht ausdrücklich vermerkt ist, direkt an BELUGA REISEN GMBH an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Im Falle der direkten Zahlung an BELUGA REISEN GMBH ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung der Zahlungseingang bei BELUGA REISEN GMBH maßgebend. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer geleistet werden.

(3) Im Fall einer nicht fristgerechten oder nicht vollständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich BELUGA REISEN GMBH, nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 9 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädigungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

3. Wesentliche Eigenschaften / Leistungsänderung / Nebenabreden

(1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen ergeben sich aus den von BELUGA REISEN GMBH bekannt gegebenen vorvertraglichen Informationen, wie der Leistungsbeschreibung im Katalog, beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung/Rechnung von BELUGA REISEN GMBH. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch auf Websites von Leistungsträgern, wie etwa Hotels, sind für BELUGA REISEN GMBH nicht verbindlich.

(2) BELUGA REISEN GMBH behält sich das Recht vor, nach Vertragsschluss eine Änderung wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betreffen und vom vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese nach Vertragsschluss notwendig werden und von BELUGA REISEN GMBH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Eine solche Leistungsänderung wird BELUGA REISEN GMBH nur vornehmen, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reiseleistungen nicht beeinträchtigen. BELUGA REISEN GMBH wird Sie über solche wesentlichen Leistungsänderungen vor Reisebeginn, unverzüglich nach Kenntnis über den Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

(3) Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (Ziffer 3 (2)) sind Sie berechtigt, innerhalb einer von BELUGA REISEN GMBH gesetzten angemessenen Frist, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit BELUGA REISEN GMBH in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Reagieren Sie gegenüber BELUGA REISEN GMBH nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

(4) Reisevermittler sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Buchungsbestätigung/Rechnung von BELUGA REISEN GMBH nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann.

4. Beförderungsleistungen

Die mit der Buchungsbestätigung/Rechnung bekannt gegebenen Reisezeiten für die gebuchten Flugtage stehen unter dem Leistungsänderungsvorbehalt gemäß Ziffer 3 (2).

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

BELUGA REISEN GMBH wird die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa, vor Vertragsabschluss unterrichten.

Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BELUGA REISEN GMBH unzureichend oder falsch informiert hat.

BELUGA REISEN GMBH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie / die Reisenden BELUGA REISEN GMBH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass BELUGA REISEN GMBH eigene Pflichten verletzt hat.

6. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegen Nichterreichens

Soweit BELUGA REISEN GMBH die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem Ihnen die Erklärung vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegeben hat, behält sich BELUGA REISEN GMBH vor, vom Reisevertrag wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, wird BELUGA REISEN GMBH unverzüglich von Ihnen auf den Reisepreis geleistete Zahlungen zurückerstatten. BELUGA REISEN GMBH behält sich bei bestimmten Reiseleistungen eine andere Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mitgeteilt wird.

7. Ersatzperson

Der Reisende hat das gesetzliche Recht, von BELUGA REISEN GMBH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie BELUGA REISEN GMBH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. BELUGA REISEN GMBH kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Dritte in den Vertrag ein, haften er und der Reisende gegenüber BELUGA REISEN GMBH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die BELUGA REISEN GMBH (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifklasse bei Flugtickets, Ticketausstellungskosten). Für die Stellung einer Ersatzperson berechnet BELUGA REISEN GMBH ein Bearbeitungsentgelt von € 50,-.

8. Umbuchung

Auf Ihren Wunsch nimmt BELUGA REISEN GMBH, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise, einmalig eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt, neben dem sich neu ergebenden Reisepreis, ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 50,- pro Person an. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.

Führt die Umbuchung zum Wegfall einer wesentlichen Reiseleistung (Hotel, Flug, etc.), so wird hierfür anteilig die pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 9 (2) berechnet. Die Umbuchung ist für Reisen mit Linienflügen, für Rundreisen jeglicher Art, für Wohnmobile & Camper, für Kreuzfahrten sowie für Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets und Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil BELUGA REISEN GMBH Ihnen gegenüber keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.

9. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung

(1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber BELUGA REISEN GMBH zu erklären. Falls die Reiseleistung über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden.

Bei einem Rücktritt hat BELUGA REISEN GMBH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von BELUGA REISEN GMBH zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von BELUGA REISEN GMBH unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

Bei Pauschalreisen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Pauschalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum. Bei touristischen Einzelleistungen ist für die Berechnung der Entschädigung der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen sind die Stornogebühren einzeln zu berechnen und anschließend zu addieren.

(2) BELUGA REISEN GMBH macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des Reiseveranstalters BELUGA REISEN GMBH und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu pauschalieren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unterrichtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung abweichend aufgeführt, finden für die Pauschalierung die am Ende dieser Reise- und Zahlungsbedingungen zu Ziffer 9 (2) bekanntgegebenen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung.

(3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass BELUGA REISEN GMBH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.

(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinanspruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung BELUGA REISEN GMBH bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des gesamten Reisepreises erhalten. Grundsätzlich wird sich BELUGA REISEN GMBH in diesem Fall aber bei den Leistungsträgern bemühen, ersparte Aufwendungen für die Nichtinanspruchnahme der Leistung zu erhalten. Soweit solche ersparten Aufwendungen an BELUGA REISEN GMBH erstattet werden, wird BELUGA REISEN GMBH diese auch an Sie erstatten.

(5) BELUGA REISEN GMBH behält sich vor, anstelle der nachstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete, Entschädigung zu fordern, soweit BELUGA REISEN GMBH nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BELUGA REISEN GMBH verpflichtet, die geforderte Entschädigung, unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen, konkret zu beziffern und zu belegen. Hier nicht besonders aufgeführte Reisen oder Reisearten werden gegebenenfalls nach vergleichbaren Grundsätzen pauschaliert.

10. Identität der ausführenden Fluggesellschaft

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist BELUGA REISEN GMBH hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.

11. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung / Verjährung

(1) Wird die Reiseleistung nicht frei von Mängeln erbracht, können Sie als Reisender vom Reiseveranstalter BELUGA REISEN GMBH Abhilfe verlangen. Sie sind insofern verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson schuldhaft nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) gegenüber BELUGA REISEN GMBH geltend machen können.

(2) Wird die Reiseleistung durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern BELUGA REISEN GMBH eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von BELUGA REISEN GMBH verweigert wird oder wenn sofortige Abhilfe notwendig ist.

(3) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber BELUGA REISEN GMBH geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Die Schriftform wird empfohlen.

(4) Schadensersatzansprüche des Reisenden verjähren nach der Regelverjährungsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Ersatzansprüche von BELUGA REISEN GMBH verjähren nach sechs Monaten ab dem Reiseende. Für Pauschalreisen beginnt die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle

BELUGA REISEN GMBH ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil.

13. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von BELUGA REISEN GMBH für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Etwaig darüber hinausgehende Ansprüche, aufgrund geltender internationaler Abkommen oder auf diesen beruhenden Vorschriften, bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.

14. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens.

15. Hinweis über die Unfallhaftung von Beförderungen von Reisenden auf See

Die Haftung des Beförderers bei Beförderungen von Reisenden auf See unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, dem Verlust oder der Beschädigung von Gepäck, dem Verlust oder der Beschädigung von Wertsachen sowie bei Reisenden mit Mobilitätseinschränkung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder anderer Spezialausrüstung der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 über die Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See.

16. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit BELUGA REISEN GMBH oder Ihr Reisevermittler Reiseversicherungen anbieten, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen kann auch nicht zurückgetreten werden.

17. Ihr Vertragspartner:

BELUGA REISEN GMBH
Anschrift: Rote Straße 16 b, 37073 Göttingen, Deutschland
Telefon: +49 (0)551 63451340
E-Mail: [email protected]
HRB 200708

zu Ziffer 9 (2): Entschädigungssätze für Reiseleistungen der BELUGA REISEN GMBH

Die unter Ziffer 9 (2) genannten Entschädigungssätze geben wir wie folgt bekannt. Gesonderte, von den folgend genannten, abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung aufgeführt sind.

A. Alle Reiseleistungen, für die nicht die folgenden Absätze B-E Anwendung finden:

Pauschalreisen:
bis 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
bis 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
bis 6. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
ab 5. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises

B. Pauschalreisen mit Kreuzfahrten (inkl. Tauchkreuzfahrten)
bis 60. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
bis 30. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
ab 29. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises
ab 5. Tag vor Reiseantritt 95 % des Reisepreises

C. Nurflug Charter :
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 50%
ab 29. Tag bis 4. Tag vor Reisebeginn 75%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises.

D. Linienflüge, Interkontinentalflüge, Transpazifikflüge und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Fluggesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt.

E. Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Verkehrsmitteltickets/-pässe (z.B. U-Bahn, Zug, Bus), Fährtickets, Skipässe, Greenfees, Stadtrund¬fahrten, Eintrittskarten für Museen, Ausflüge à la Carte, Einzeltransfers und Limousinen-Service:

Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pauschalierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzlichen Regelungen unter Berücksichtigung des Werts der von BELUGA REISEN GMBH ersparten Aufwendungen sowie dessen, was BELUGA REISEN GMBH durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt.

17. EU – Verordnung "Gefährliche Airlines"

Die Blacklist finden Sie unter: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de

Oder direkt als PDF aufgelistet unter: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/air-safety-list_en.pdf

Reiseveranstalter: Beluga Reisen GmbH
Rote Straße 16 b, 37073 Göttingen, Deutschland

Stand: Juli 2018
Gerichtsstand ist Göttingen